Verordnungsweg

Ziel ist es unseren Patienten bestmögliche Behandlungsmethoden und Unterstützungen zu liefern, um die vorliegenden Herausforderungen entsprechend den neuesten logopädischen Erkenntnissen zu meistern.

Wie erhalte ich eine Therapie:
Eine logopädische Therapie muss ärztlich verordnet werden (gilt auch für Privatpatienten).
Wenn Sie von Erziehern, Lehrern, Angehörigen, Bekannten oder Freunden angesprochen wurden, vereinbaren Sie bei ihrem Arzt (Allgemeinarzt, Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Arzt, Phoniater / Pädaudiologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe,…) einen Termin und schildern Sie dort die Schwierigkeiten.

Bitte beachten Sie:
Eine Heilmittelverordnung verliert ihre Gültigkeit nach 28 Tagen.
Die meisten Ärzte stellen deswegen eine Verordnung erst aus, wenn Sie mit einer logopädischen Praxis einen Termin vereinbart haben.

Bei Kindern übernimmt die Kosten der Therapie die jeweilige Krankenkasse.
Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr muss eine Zuzahlung von 10% selbst geleistet werden (Ausnahme: Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse für das Kalenderjahr liegt vor).
Bei Privatpatienten richtet sich die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages bzw. nach den individuellen Verhältnissen. Gerne erhalten Sie von uns auf Anfrage einen Kostenvoranschlag zur Abklärung mit ihrer Krankenkasse.

Beim ersten Termin erfolgt eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung. In den folgenden Therapieeinheiten wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 45 Minuten und findet 1-2x pro Woche statt.
Nach ärztlicher Verordnung können auch Heim- und Hausbesuche erfolgen.